Ab dem 16. September 2024 plant Deutschland die Einführung vorübergehender Binnengrenzkontrollen an allen Landgrenzen, um die irreguläre Migration einzudämmen und die innere Sicherheit zu schützen. Diese Maßnahme, die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) initiiert und bei der Europäischen Kommission angemeldet wurde, umfasst umfassende grenzpolizeiliche Maßnahmen. Angesichts der stetig wachsenden Zahl an Migranten, vor allem durch die Aufnahme von 1,2 Millionen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und der Asylmigration der vergangenen Jahre, soll dieses Vorgehen helfen, die Belastungen der Kommunen zu verringern und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Zudem besteht eine erhöhte Sicherheitslage, insbesondere durch die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität.
Einführung Der Binnengrenzkontrollen
Die neuen Grenzkontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark umfassen sämtliche stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen, einschließlich Zurückweisungen nach europäischem und nationalem Recht. Diese Kontrollen sind eine Reaktion auf die komplexen Herausforderungen durch irreguläre Migration und diverse Sicherheitsbedrohungen. Die Maßnahmen sollen zur effektiven Überwachung und Kontrolle beitragen und dabei helfen, die nationale Sicherheit zu stärken.
Deutschland sieht sich einer enormen Gesamtbelastung gegenüber, vor allem aufgrund der erhöhten Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten in den letzten Jahren. Die begrenzten Kapazitäten der Kommunen, insbesondere in den Bereichen Unterbringung, Bildung und Integration, spielen dabei eine wesentliche Rolle. Darüber hinaus ist eine verschärfte Sicherheitslage entstanden, die durch islamistischen Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität geprägt ist. Ziel der Grenzkontrollen ist es, diesen Gefahren wirksam entgegenzutreten.
Gründe Für Die Maßnahme
Bundesinnenministerin Nancy Faeser betont die Notwendigkeit der Binnengrenzkontrollen zur Stärkung der inneren Sicherheit und zur Begrenzung der Migration. Bis zur Einführung eines neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und weiteren Maßnahmen zum Schutz der EU-Außengrenzen sei es erforderlich, die nationalen Grenzen verstärkt zu kontrollieren. Diese Kontrollen ermöglichen effektive Zurückweisungen und tragen dazu bei, die nationale Sicherheit zu stärken. Seit Oktober 2023 wurden an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz bereits über 30.000 Zurückweisungen vorgenommen.
Die Bundespolizei verfügt über die notwendigen Ressourcen und Befugnisse, um an allen deutschen Landgrenzen ein breites Spektrum an Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen sowohl stationäre als auch mobile grenzpolizeiliche Kontrollen. Diese Maßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Alltag in den Grenzregionen und für Pendler möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Durchführung Und Zusammenarbeit
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen sollen räumlich und zeitlich flexibel gestaltet werden, um Ausweichbewegungen von Schleusern zu verhindern. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden der Nachbarstaaten stellt sicher, dass die Kontrollen effektiv und koordiniert ablaufen. Dies umfasst gemeinsame Streifen und Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit, die zur Effizienz der Maßnahmen beitragen.
An der deutschen Landgrenze zu Österreich sind die temporären Binnengrenzkontrollen derzeit bis zum 11. November 2024 angeordnet, an den Landgrenzen zur Schweiz, zur Tschechischen Republik und zur Republik Polen bis zum 15. Dezember 2024. Diese vorübergehenden Kontrollen sollen voraussichtlich verlängert und zeitlich angeglichen werden, um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten. Die flexible und koordinierte Durchführung der Kontrollen ist entscheidend für ihre Wirksamkeit.
Ergebnisse Der Bisherigen Maßnahmen
Seit dem 16. Oktober 2023 hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen zu Polen, Tschechien, Österreich und zur Schweiz rund 52.000 unerlaubte Einreisen festgestellt und rund 30.000 Zurückweisungen vollzogen. Diese Zurückweisungen erfolgen in Fällen, in denen Personen keine gültigen oder gefälschte Dokumente vorlegen oder versuchen, ohne Visum oder gültigen Aufenthaltstitel einzureisen. Die Anwendung des Instruments der vorübergehenden Anordnung von Binnengrenzkontrollen richtet sich nach den Vorgaben der Artikel 25 ff. des Schengener Grenzkodexes, die eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit voraussetzen und zeitlich begrenzt angewendet werden dürfen.
Blick In Die Zukunft
Bundesinnenministerin Nancy Faeser betont die Bedeutung von Binnengrenzkontrollen zur Verstärkung der inneren Sicherheit und zur Eindämmung der Migration. Solange ein neues Gemeinsames Europäisches Asylsystem und zusätzliche Schutzmaßnahmen für die EU-Außengrenzen fehlen, seien verstärkte nationale Grenzkontrollen notwendig. Diese Kontrollen ermöglichen wirksame Zurückweisungen und leisten einen wesentlichen Beitrag zur nationalen Sicherheit. Seit Oktober 2023 wurden an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz bereits über 30.000 Zurückweisungen verzeichnet.
Die Bundespolizei ist bestens ausgestattet und hat die erforderlichen Befugnisse, um an allen deutschen Landgrenzen umfassende Maßnahmen durchzuführen. Dazu zählen feste sowie mobile Grenzkontrollen. Diese Maßnahmen werden in enger Kooperation mit den Nachbarländern durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Alltag in den Grenzregionen und für Pendler so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Diese Kontrollen zielen darauf ab, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken und illegale Einreisen zu verhindern.