Was tun, wenn der Versicherer nicht zahlt?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung verspricht finanzielle Sicherheit für den Fall, dass die eigene Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall verloren geht, doch für viele Betroffene beginnt mit dem Leistungsantrag eine zermürbende Wartezeit, die ihre Existenz bedroht. Anstatt der erhofften Unterstützung sehen sie sich mit einem undurchdringlichen Schweigen oder endlosen Verzögerungstaktiken konfrontiert. Dieses Vorgehen stellt nicht nur eine immense psychische und finanzielle Belastung dar, sondern wirft auch grundlegende Fragen zur Vertragstreue und Verantwortung der Versicherungsgesellschaften auf. Wenn monatelang keine Entscheidung getroffen wird, fühlen sich Versicherungsnehmer oft machtlos und im Stich gelassen, obwohl ihnen das Gesetz durchaus Mittel an die Hand gibt, um sich gegen eine solche Hinhaltetaktik zur Wehr zu setzen und ihr Recht auf eine zeitnahe Leistung durchzusetzen.

Die Zermürbungstaktik der Versicherer

Mehr als nur Kleingedrucktes: Die Bedeutung der Leistungspraxis

Bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt der Fokus von Vermittlern und Kunden traditionell auf der Qualität des Bedingungswerks. Doch die detailliertesten und kundenfreundlichsten Klauseln verlieren an Wert, wenn der Versicherer im Ernstfall seine Leistungspflicht ignoriert oder die Prüfung bewusst verschleppt. Der Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke betont daher, dass eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Leistungspraxis eines Anbieters ebenso entscheidend ist wie die Analyse des Vertrags. Eine verzögerte Bearbeitung ist mehr als nur ein administratives Ärgernis; sie entwickelt sich schnell zu einer Zermürbungstaktik. Versicherte, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Lage ohnehin schon stark belastet sind, geraten durch ausbleibende Zahlungen unter enormen finanziellen Druck. Diese Situation kann dazu führen, dass sie entmutigt aufgeben oder unvorteilhafte Vergleichsangebote annehmen, nur um die quälende Ungewissheit zu beenden. Versicherungsmakler tragen hier eine besondere Verantwortung, ihre Kunden vor solchen Praktiken zu schützen, indem sie nicht nur die Vertragsdetails, sondern auch die Reputation und das bisherige Regulierungsverhalten der Versicherer in ihre Empfehlung einbeziehen.

Ein Fall aus der Praxis: Wenn auf Anträge nur Schweigen folgt

Ein eindrückliches Beispiel für eine solche Verzögerungstaktik verdeutlicht der Fall einer examinierten Altenpflegerin, die im Dezember 2024 bei der Generali Deutschland Lebensversicherung einen Antrag auf Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung stellte. Nach einer ersten Phase, in der wiederholt weitere Unterlagen angefordert wurden, erhielt die Versicherte im Februar 2025 die letzte formale Mitteilung: Die Prüfung benötige mehr Zeit. Was folgte, war eine monatelange Funkstille. Trotz insgesamt zwölf Erinnerungsschreiben, die über die nächsten elf Monate versandt wurden, reagierte der Versicherer nicht mehr. Dieser Fall ist kein Einzelfall und zeigt exemplarisch, wie Versicherungsnehmer systematisch hingehalten werden. Für die Betroffene bedeutete dies nicht nur den Kampf mit ihrer Erkrankung, sondern zusätzlich eine existenzielle Bedrohung durch das Ausbleiben der vertraglich zugesicherten Rente. Das bewusste Ignorieren von Anfragen und Mahnungen stellt eine gravierende Verletzung der vertraglichen Pflichten dar und hinterlässt Versicherte in einem Zustand der Ohnmacht und Verzweiflung, der durch eine transparente und faire Bearbeitung hätte vermieden werden können.

Rechtliche Hebel gegen die Verzögerung

Das Recht auf eine zügige Entscheidung

Obwohl das Gesetz keine starre Frist für die Dauer der Leistungsprüfung durch einen Versicherer vorschreibt, sind Versicherungsnehmer einer unangemessenen Verzögerung nicht schutzlos ausgeliefert. Der Paragraph 14 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verpflichtet den Versicherer unmissverständlich, alle notwendigen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Leistungsumfangs mit der gebotenen Zügigkeit durchzuführen. Diese Formulierung räumt dem Versicherer zwar einen gewissen Ermessensspielraum ein, setzt diesem aber klare Grenzen. Eine rechtliche Grenze ist dann überschritten, wenn die Dauer der Prüfung für den Versicherungsnehmer unzumutbar wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Versicherer über Monate hinweg untätig bleibt, keine nachvollziehbaren Gründe für die Verzögerung nennt oder auf Nachfragen gar nicht mehr reagiert. Ein solches Verhalten kann als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gewertet werden, der das gesamte Vertragsverhältnis prägt. Die Untätigkeit wird dann nicht mehr als Teil einer sorgfältigen Prüfung, sondern als bewusste Hinhaltetaktik interpretiert, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Eskalationsstufen für Betroffene

Wenn ein Versicherer seine Pflicht zur zügigen Bearbeitung verletzt, stehen dem Versicherten konkrete rechtliche Schritte zur Verfügung. Der erste und wichtigste Schritt besteht darin, den Versicherer nachweislich in Verzug zu setzen. Dies geschieht durch eine schriftliche Mahnung, in der eine angemessene Frist zur Entscheidung gesetzt wird. Reagiert der Versicherer weiterhin nicht, kann die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts sinnvoll sein. Verletzt der Versicherer seine vertraglichen Pflichten schuldhaft, kann er sich schadensersatzpflichtig machen. Ein solcher Schaden umfasst in der Regel auch die Kosten für die vorgerichtliche anwaltliche Tätigkeit, die der Versicherer dann erstatten muss. Sollte auch dieser Schritt nicht zum Erfolg führen, steht als weitere Eskalationsmöglichkeit eine offizielle Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfügung. Die BaFin kann zwar keine zivilrechtlichen Ansprüche durchsetzen, übt aber als Aufsichtsbehörde Druck auf das Unternehmen aus und kann bei systematischen Verstößen aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen, was oft zu einer Beschleunigung des Verfahrens führt.

Ein Fazit aus der erlebten Praxis

Die Auseinandersetzung mit einem untätigen Versicherer hatte gezeigt, dass Versicherungsnehmer keineswegs machtlos waren. Durch das konsequente Setzen von Fristen, die Einschaltung juristischer Expertise und die Androhung einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde konnten die notwendigen Hebel in Bewegung gesetzt werden. Es wurde deutlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zwar Interpretationsspielraum ließen, ein offensichtlicher Verstoß gegen die Pflicht zur zügigen Bearbeitung jedoch klare Konsequenzen nach sich zog. Letztlich führte der aufgebaute Druck dazu, dass der Versicherer seine Prüfung abschloss und die geschuldeten Leistungen erbrachte. Dieser Prozess unterstrich die Wichtigkeit, die eigenen Rechte zu kennen und diese mit professioneller Unterstützung aktiv einzufordern, anstatt in der passiven Warteposition zu verharren.

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Nachrichtenüberblick.

Treten Sie jetzt bei und werden Sie Teil unserer schnell wachsenden Gemeinschaft.

Ungültige E-Mail-Adresse
Thanks for Subscribing!
We'll be sending you our best soon!
Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal