EU Nimmt Google Wegen KI und Suchdaten ins Visier

Die Europäische Kommission hat ihre regulatorische Lupe erneut auf einen der größten Technologiekonzerne der Welt gerichtet und zwei gezielte Verfahren gegen Google eingeleitet, um die korrekte Umsetzung des weitreichenden Gesetzes über digitale Märkte (DMA) sicherzustellen. Diese Untersuchung konzentriert sich auf zwei technologisch hochrelevante Bereiche: die Chancengleichheit für Dienste der künstlichen Intelligenz (KI) und den Zugang zu wertvollen Suchdaten für konkurrierende Unternehmen. Die Verfahren sind zunächst als dialogorientierte Klärung konzipiert, bei der die Kommission präzise Anforderungen an den Konzern formuliert, um eine vollständige Konformität mit dem Gesetz zu erreichen. Sie sind somit noch keine formelle Feststellung eines Verstoßes. Dennoch schwebt die Möglichkeit von empfindlichen Sanktionen über dem Prozess, sollte Google die geforderten Anpassungen nicht zufriedenstellend umsetzen. Damit unterstreicht Brüssel seine Entschlossenheit, die Marktmacht sogenannter Gatekeeper zu regulieren und faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Raum zu schaffen.

Prüfung der KI-Interoperabilität auf Android

Das erste Verfahren befasst sich eingehend mit den Verpflichtungen von Google gemäß Artikel 6 Absatz 7 des DMA, der eine faire Interoperabilität auf dem Android-Betriebssystem gewährleisten soll. Konkret geht es um die Auflage, dass Drittanbietern von KI-Anwendungen ein kostenloser und gleichwertiger Zugang zu zentralen Hardware- und Softwarefunktionen gewährt werden muss, die von Android gesteuert werden. Die Europäische Kommission prüft in diesem Zusammenhang, welche technischen und vertraglichen Maßnahmen Google ergriffen hat, um sicherzustellen, dass externe KI-Entwickler nicht gegenüber hauseigenen Diensten wie Gemini benachteiligt werden. Dies betrifft beispielsweise den Zugriff auf spezialisierte Prozessoren, Kamerasensoren oder andere Schnittstellen, die für die Funktionalität moderner KI-Anwendungen entscheidend sind. Das Ziel der Untersuchung ist es, ein Ökosystem zu fördern, in dem Innovation und fairer Wettbewerb gedeihen können und die Wahlfreiheit der Verbraucher auf mobilen Endgeräten nicht durch die dominante Stellung des Plattformbetreibers eingeschränkt wird.

Zugang zu Suchdaten für Wettbewerber

Im Mittelpunkt des zweiten Verfahrens steht die essenzielle Frage der Datenweitergabe an konkurrierende Suchmaschinen, eine Auflage, die in Artikel 6 Absatz 11 des DMA verankert ist. Google ist demnach verpflichtet, Drittanbietern unter fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen Zugang zu anonymisierten Nutzungsdaten zu gewähren. Dies umfasst wertvolle Informationen wie Suchanfragen, Klicks auf Suchergebnisse und deren jeweiliges Ranking. Solche Datensätze sind insbesondere für die Entwicklung und das Training neuer, KI-gestützter Suchalgorithmen von unschätzbarem Wert und könnten kleineren Wettbewerbern helfen, ihre Dienste zu verbessern und eine echte Alternative zu Googles Marktdominanz zu schaffen. Die Kommission will im Rahmen dieses Verfahrens strittige Punkte klären, die den genauen Umfang, die Qualität und Granularität der bereitzustellenden Daten sowie die konkreten Zugangsmodalitäten betreffen. Es ging darum, einen Rahmen zu schaffen, der die Innovationskraft im Suchmaschinenmarkt nachhaltig stärkte und für mehr Vielfalt sorgte.

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