Patientenschützer Kritisieren Sicherheitslücken der ePA in Deutschland

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland steht im Mittelpunkt einer hitzigen Diskussion über Datensicherheit und Informationsschutz. Während die Digitalisierung das Potenzial hat, Gesundheitsdaten effizienter und zugänglicher zu gestalten, gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und des Schutzes dieser sensiblen Informationen. Patientenschützer und Sicherheitsforscher haben kritisiert, dass die Implementierung der ePA zwar modern und zukunftsweisend ist, aber signifikante Sicherheitslücken aufweist, die die Privatsphäre der Patienten gefährden könnten. Besonders im Fokus der Debatte steht die Tatsache, dass Patienten derzeit keine Möglichkeit haben, selektiv zu entscheiden, welche Informationen Ärzte einsehen dürfen. Dies bedeutet, dass medizinische Fachkräfte Zugang zu umfassenden Daten haben, einschließlich solcher, die für die spezifische Behandlung nicht relevant sind. Dieser umfassende Zugriff könnte unnötige Einsichten in psychologische oder andere heikle medizinische Informationen ermöglichen, was das Risiko eines Missbrauchs der persönlichen Informationen erhöht. Die Sorge der Patientenschützer ist, dass die derzeit anvisierte Umsetzung der ePA dazu führen könnte, dass sensible Daten in falsche Hände geraten und damit die fundamentalen Rechte der Patienten auf Datenschutz und Privatsphäre untergraben werden.

Mängel bei der Datensteuerung

Ein wesentlicher Kritikpunkt von Patientenschützern an der aktuellen Gestaltung der ePA ist der ihrer Ansicht nach unzureichende Schutz sensibler Patientendaten. In der Praxis bedeutet dies, dass alle in der ePA gespeicherten Informationen potenziell von Ärzten eingesehen werden können, unabhängig von ihrer Relevanz für die jeweilige Behandlung. So wäre beispielsweise ein Hautarzt in der Lage, psychologische Gutachten einzusehen, die für seine Behandlung wenig bis gar nicht relevant sind. Dieses allumfassende Zugriffsrecht wird von Datenschutzexperten als kontraproduktiv angesehen und widerspricht dem Prinzip der Datensparsamkeit. Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz bemängelt, dass die ePA ein „Alles oder Nichts“-Szenario schaffe, in dem der Schutz persönlicher Gesundheitsdaten nicht gewährleistet sei. Neben der selektiven Zugriffssteuerung fehlt Patienten auch die Möglichkeit, bestimmte Medikamente aus ihrer Medikationsliste zu entfernen. Diese Funktion wäre wünschenswert, um Rückschlüsse auf bestimmte Krankheiten durch Dritte zu vermeiden. Apotheken und andere Leistungserbringer haben zudem 90 Tage lang uneingeschränkten Zugriff auf sämtliche Daten, was ebenfalls skeptisch betrachtet wird. Dies lässt sich kaum kontrollieren und könnte im schlimmsten Fall zu einer unbefugten Nutzung führen. Die Forderung nach einer Verschiebung der ePA-Einführung, um ein differenziertes Zugriffsmanagement zu ermöglichen, ist ein zentraler Punkt in der aktuellen Kritik.

Zukunftsaussichten und notwendige Anpassungen

Obwohl die Kritik an der Sicherheitsarchitektur der ePA erheblich ist, schreitet die Implementierung in Deutschland voran. Versicherte, die ihr Einverständnis nicht widerrufen haben, bekommen automatisch eine ePA zugewiesen, während die Nutzung für Ärzte mittlerweile verpflichtend ist. Interessanterweise haben nur wenige Versicherte dem automatischen Anlegen ihrer ePA widersprochen, was auf eine unzureichende Aufklärung oder gar eine allgemeine Akzeptanz hindeuten könnte. Aber gerade dieser Fakt unterstreicht die Dringlichkeit, die Sicherheitsaspekte der ePA zu verbessern, um den Schutz der Patientendaten zu gewährleisten. Ein zentrales Anliegen der Kritiker ist es, die Möglichkeit der selektiven Datenfreigabe einzuführen, um den einzelnen Patienten mehr Kontrolle über ihre Informationen zu geben. Dies erfordert möglicherweise grundlegende Anpassungen in der technischen Struktur und den Abläufen der ePA, um sicherzustellen, dass Zugriffsrechte nicht missbraucht werden können. Die Zukunft der ePA hängt stark von der Fähigkeit ab, ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit einer effizienten Gesundheitsversorgung und dem umfassenden Schutz der Privatsphäre zu schaffen. Technologische Änderungen sind daher unweigerlich notwendig, um Vertrauen in dieses zentrale Element der modernen Gesundheitsversorgung zu schaffen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die elektronische Patientenakte nicht nur ein Fortschritt, sondern auch ein sicherer und verlässlicher Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems wird.

Fazit: Chancen und Risiken der ePA

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland ist Thema intensiver Diskussionen über die Sicherheit von Gesundheitsdaten. Die Digitalisierung verspricht zwar Effizienz und bessere Zugänglichkeit der Daten, doch bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich des Schutzes sensibler Informationen. Patientenschützer und Sicherheitsexperten betonen, dass die ePA zwar moderne Ansätze verfolgt, jedoch schwerwiegende Sicherheitslücken aufweist, die die Privatsphäre gefährden können. Ein zentrales Problem ist die fehlende Möglichkeit für Patienten, gezielt zu bestimmen, welche Informationen Ärzte einsehen dürfen. Dies eröffnet medizinischem Personal potenziell weitgehenden Zugang zu Daten, die für die aktuelle Behandlung nicht notwendig sind, was Risiken für die Vertraulichkeit birgt. Psychologische oder andere sensible Informationen könnten ungewollt offengelegt werden, was den Missbrauch persönlicher Daten begünstigt. Patientenschützer warnen davor, dass die gegenwärtige Umsetzung der ePA fundamentale Datenschutzrechte untergraben könnte, indem sensible Informationen in falsche Hände geraten.

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