Drohnen zur Rettung von Rehkitzen: Ausnahmeregelung dauerhaft verlängert

Oktober 30, 2024

Seit März 2024 ist der Einsatz von Drohnen zur Rettung von Rehkitzen während der Mäharbeiten in land- und forstwirtschaftlichen Gebieten erlaubt. Diese Regelung, die ursprünglich bis zum 19. November galt, wurde aufgrund ihres großen Erfolges nun dauerhaft verlängert. Die Technologie hat sich dabei als äußerst effektiv erwiesen und ermöglicht es, die Jungtiere vor den gefährlichen Mähwerken zu schützen. Schätzungen zufolge konnten in der Frühjahrsmahd bis zu 20.000 Rehkitze gerettet werden, die andernfalls schwer verletzt oder getötet worden wären. Im Frühling verstecken sich die jungen Rehkitze oft gut im hohen Gras der Felder, was sie unvorbereitet und extrem gefährdet für die Mäharbeiten macht. Hierbei kommen Drohnen mit Wärmebildkameras zum Einsatz, welche die Tiere aus sicherer Distanz zügig und effizient aufspüren können.

Flexibilität bei den Einsatzbedingungen

Die Flexibilität der Einsatzbedingungen von Drohnen ist ein wesentlicher Aspekt der Weiterführung dieser Regelung. Normalerweise müssen Drohnen einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten. In der Wildtierrettung wird dieser Abstand jedoch auf zehn Meter reduziert, wenn die Drohne niedrig fliegt, was man 1:1-Regelung nennt. Dies ermöglicht es, die Drohnen nahe genug zu betreiben, um Tiere schnell zu orten, ohne die Sicherheit oder Privatsphäre der Umgebung zu gefährden. Nicht nur Rehkitze, sondern auch andere Wildtiere profitieren von dieser Technik, da sie nach Unfällen oft nur durch Drohnen zuverlässig gefunden werden können. Dadurch wird ihre Rettung und Behandlung erheblich erleichtert. Die positiven Rückmeldungen und der nachgewiesene Erfolg führten zur Entscheidung, die Ausnahmeregelung unbegrenzt weiterzuführen. Dies beweist eindrucksvoll, wie innovative Technologien wie Drohnen einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz leisten können und in der Praxis von großem Nutzen sind.

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