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Die Relevanz der „LfD“ – Entscheidung zum Einsatz von Microsoft 365

Oktober 12, 2023

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Diese wurde am 25. September 2023 in der aktuellen Form auf der Webseite des LfD veröffentlicht. In der Pressemeldung heißt es weiter: „Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK – Datenschutzkonferenz) hat im November 2022 festgestellt, dass die für den Einsatz von Microsoft 365 vorgesehene Standard-Auftragsverarbeitungsvereinbarung von Microsoft (Products and Services Data Protection Addendum – kurz: „DPA“) nicht den Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) entspricht. In Anknüpfung an diese Problemfelder haben mehrere Datenschutzaufsichtsbehörden gemeinsam eine Handreichung für die Verantwortlichen erarbeitet, um diese dabei zu unterstützen, auf entsprechende vertragliche Änderungen hinzuwirken.“

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