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bild von: Unsplash

Solardach-Pflicht in Hamburg steht in der Kritik

Januar 25, 2024

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Wer seit Januar 2023 in Hamburg einen Neubau errichten möchte, ist nach § 16 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) zur Installation einer Solaranlage auf dem Dach verpflichtet. Nun geht das Gesetz sogar noch einen Schritt weiter: Demnach greift die Solardach-Pflicht ab Januar 2024 bereits bei umfangreichen Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden. Während Befürworter in dem Vorstoß prinzipiell einen wichtigen Schritt in Richtung Energiewende sehen, äußern sich auch kritische Stimmen zu der Verordnung.

Solaranlagen für Immobilienfirmen unprofitabel

Wie die TAZ berichtet, kritisieren Umweltverbände und Energieversorger vor allem die vielen Lücken in der neuen Vorschrift. Demnach gäbe es für Immobilienunternehmen zahlreiche Schlupflöcher, um sich von der Solardach-Pflicht befreien zu lassen. Andreas Breitner vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) bezeichnete diese Einschätzung dem Bericht zufolge jedoch als „unseriös“.

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