Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelten künftig höhere Hürden für den staatlichen Zugriff auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern.
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein Gesetz, das es den Sicherheitsbehörden schwerer macht, zur Strafverfolgung und Terrorabwehr sogenannte Bestandsdaten abzurufen. Gleichzeitig wird damit auch das bereits verabschiedete Gesetz gegen Hasskriminalität nachgebessert, in dem bislang ähnliche Regelungen zur Datenabfrage vorgesehen waren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte das Gesetz im vergangenen Jahr wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt.