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bild von: Vecteezy

EU-Urheberrecht: YouTube & Co. sind nicht automatisch für Verstöße der Nutzer haftbar

Juni 22, 2021

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat neue Urteile gefällt, die das Urheberrecht in der EU betreffen und daher als Basis für weitere Verfahren herangezogen werden könnten. So sollen Plattformen wie YouTube nicht unter allen Umständen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. YouTube und Google wurden da konkret in Deutschland vom Musikproduzenten Frank Peterson verklagt.

Aber auch die Verlagsgruppe Elsevier klagte gegen den Filehoster Cyando, bei dessen Plattform Uploaded einige der Werke seiner Verlage widerrechtlich gelandet waren. Das zuständige deutsche Gericht wandte sich an den Gerichtshof der Europäischen Union, der nun zu Urteilen gelangt ist. Dabei erklärte man wörtlich: „Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von Internetplattformen grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe der urheberrechtlich geschützten Inhalte, die von Nutzern rechtswidrig hochgeladen werden.“

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