Das ewige Gezerre um Opt-In oder Opt-Out bei Cookies ist zunächst vorbei – der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Webseitenbetreiber Cookies grundsätzlich nur dann auf dem Endgerät des Nutzers setzen und auslesen dürfen, wenn Nutzer dem ausdrücklich zustimmen. Die unterschiedlich gestalteten Cookie-Banner, die einem täglich begegnen, verraten, dass längst nicht alle Fragen geklärt sind.
Für die Frage, ob ein Webseitenbetreiber eine Einwilligung der Nutzer für das Setzen und Auslesen von Cookies benötigt, sind vor allem drei Faktoren zu berücksichtigen: Sind Cookies technisch notwendig? Wie lange werden sie gespeichert?