Das TTDSG wurde ursprünglich verabschiedet, um die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (ePrivacy-Richtlinie) der Europäischen Union umzusetzen, eine Ergänzung der allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR), die offiziell als Richtlinie über den Schutz der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation bekannt ist. Die eigentliche Triebkraft war jedoch die Vereinheitlichung der zahlreichen Gesetze, die den deutschen Datenschutz regeln.