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Ausweitung der Produkthaftung auf Software, Cybersicherheit und KI

Mai 16, 2024

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Nach dem Entwurf 2022/0302(COD) in seiner letzten Fassung vom 18.01.2024 unterliegen künftig nicht mehr nur „bewegliche Sachen“ der verschuldensunabhängigen Produkthaftung, sondern erstmals ausdrücklich auch Software und digitale Produktionsdateien (Art. 4 Abs. (1)).

Erfasst werden Betriebssysteme, Firmware, Computerprogramme, Anwendungen oder KI-Systeme und zwar unabhängig davon, ob sie auf einem Gerät gespeichert oder über Cloud-Technologien abgerufen werden. Einzig kostenfreie und open-source Software, die nicht gewerblich zur Verfügung gestellt werden, sind ausgenommen. Künftig werden sich also viele Unternehmen einer verschuldensunabhängigen Haftung für Fehler ihres Produktes ausgesetzt sehen, die vorher schlicht nicht vom Gesetz erfasst waren.

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