Verbraucher müssen sich beim Bezahlen per Kreditkarte im Internet auch bei kleineren Beträgen an strengere Sicherheitsbestimmungen gewöhnen. Ab heute (15.3.) gilt grundsätzlich auch für Beträge bis 150 Euro die Pflicht zur Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Das heißt: Kunden müssen in der Regel auf zwei voneinander unabhängigen Wegen nachweisen, dass sie der rechtmäßige Inhaber der Bezahlkarte sind.
Missbrauch der Karten verhindern
Bei Kreditkarten sind die Vorgaben besonders streng, denn Nummer und Prüfziffer dieser Karten können relativ leicht ausgespäht werden, etwa beim Einsatz im Restaurant. Darum reicht der Besitz der Kreditkarte nicht aus.