Es ist eine viel beachtete Festlegung, die die Datenschutzkonferenz (DSK), bestehend aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, kürzlich veröffentlicht hat. Kein Wunder, geht es doch um die Frage, ob man nach EU-Recht Microsoft 365 datenschutzrechtskonform betreiben kann.
Die Entscheidung der Datenschutzaufsichtsbehörden richtet sich nicht etwa an Microsoft, wie man vielleicht vermuten könnte, sondern an die Nutzenden von Microsoft 365, an die Behörden, an die Schulen und an die Unternehmen.