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Server in Deutschland gewährleistet nicht den Datenschutz

August 2, 2022

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Nach dem Wegfall des Privacy Shields (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2020 – Az. C-311/18; „Schrems-II“) haben US-Anbieter sich auf sogenannte Standarddatenschutzklauseln berufen, um ihre Dienstleistungen über ihre europäischen Töchter auch weiterhin DSGVO-konform für europäische Kunden anbieten zu können.

Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat am 13. Juli 2022 (Az. 1 VK 23/22) eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Nach ihrer Ansicht liegt eine datenschutzrechtlich unzulässige Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland (außerhalb der EU) auch dann vor, wenn der entsprechende Server von einer in der EU ansässigen Gesellschaft betrieben wird, die ihrerseits Teil eines US-Konzerns ist.

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