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bild von: Adobe Stock

DSGVO-konforme Alternative zu Google Maps

April 4, 2023

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Unternehmen können mit Smartmaps Angebote wie Filialfinder, Anfahrtsplanung und Standortübersichten in ihre bestehenden Web-Seiten und Applikationen integrieren und dabei sicher sein, gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu handeln. Führende Marktbegleiter der Smartmaps setzen hingegen diverse Cookies, teilweise auch solche, die für den Betrieb der Internet-Seite und deren Funktionen, auf der die Karte eingebunden ist, nicht notwendig sind.

Nutzt ein Webseiten-Besucher zum Beispiel das Angebot von „Google Maps“, wird im Hintergrund ein Google-Fonts geladen und dadurch die IP-Adresse des Nutzers an Google übermittelt. Die IP-Adresse gehört aber zu den personenbezogenen Daten und sollte durch die DSGVO geschützt sein. Der Nutzer müsste also der Übertragung dieser Daten sowie dem Setzen nicht-essenzieller Cookies zustimmen.

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