Der jahrelange Rechtsstreit um Klagerechte von Verbraucherschutzverbänden wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) zieht ein zweites Mal in dem Fall den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurate, wie er am Donnerstag in Karlsruhe überraschend verkündete. Die deutschen Richter wollen eine Detailfrage geklärt wissen, wie Passagen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auszulegen sind.