„Die vielen Meldungen von Datenschutzverletzungen, die ich täglich erhalte, verdeutlichen, dass Datenschutz nur funktioniert, wenn die Sicherheit der IT-Systeme gewährleistet ist“, so die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg. „Anders als früher kann eine kleine Schwachstelle schnell die Grundrechte einer riesigen Zahl Betroffener beeinträchtigen. Bestehende Regelungen für technisch-organisatorische Maßnahmen des Datenschutzes müssen deshalb tatsächlich umgesetzt werden.“