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Bundesrat sattelt beim Recht auf „schnelles“ Internet nicht drauf

Juni 10, 2022

Der Bundesrat hat dem heftig umstrittenen Entwurf der Bundesregierung für eine Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) am Freitag ohne Änderungen zugestimmt. Die Mindestbandbreite für den Download für den vom Bundestag im Telekommunikationsgesetz (TKG) im vergangenen Jahr verankerten Anspruch auf „schnelles“ Internet beträgt demnach künftig 10 MBit/s. Beim Upload müssen mindestens 1,7 MBit/s garantiert werden.

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